Man benötigt zur Anmeldung eines KFZ in jedem Fall eine "Versicherungsbestätigung" der Versicherung Ihrer Wahl.
Grundsätzlich gilt: Jedes Fahrzeug kann bei jeder Versicherung und jeder Zulassungsstelle angemeldet werden.
Die Zulassungsstelle spielt die Versicherungsbestätigung in die Zulassungsdatenbank ein und erledigt den behördlichen Teil um die Kennzeichen ausgeben zu können. In Österreich ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung die Voraussetzung für die Anmeldung eines KFZ. Die Versicherung kann frei gewählt (sofern die Versicherungsgessellschaft es anbietet) und später auch geändert werden.
Jedoch sind ein paar Dinge zu beachten:
- Manche Versicherungen akzeptieren junge Lenker erst ab einem bestimmten Alter oder bis zu einem bestimmten Alter
- Jede Zulassungsstelle MUSS JEDE Versicherungsbestätigung akzeptieren und das Fahrzeug anmelden, daher lohnt es sich im Vorfeld Prämien zu vergleichen
- Versicherungsbestätigungen bekommt man entweder von der Zulassungsstelle direkt (meist jedoch nur jene, die die Stelle betreibt), von einem Makler, oder bei online-Abschlüssen direkt über die jeweilige Gesellschaft (Achtung, man muss schon genau wissen was und wie versichert werden soll)
- Der Versicherungsvertrag wird erst nach Anmeldung des Fahrzeuges abgeschlossen, die Versicherungsbestätigung ist als "Versprechen" die Deckung (Haftpflicht) zu übernehmen.
- Eine Kasko-Versicherung (ist nicht gleich Haftpflicht !!) ist nicht verpflichtet für die Zulassung und ein eigener Tarif
- Jeder lenkberechtigte Person kann ihr Fahrzeug selbst anmelden, oder MITTELS VOLLMACHT durch jemand anders anmelden lassen.
- Zur Anmledung ist der Typenschein, die §57a-Überprüfung (gültiges Pickerl), der Kaufvertrag mit Zahlungsbestätigung und die VB erforderlich, sowie die Anmeldegebühr.
Somit kann jeder sein Fahrzeug selbst und und unkompliziert anmelden und ist nicht an einen Berater angewiesen.