- Die Mindestdauer beträgt 1 Monat. Sämtliche vertragsrelevante Daten sind am Mietvertrag angeführt, insbesondere Beginn, Dauer und Ende des Mietverhältnisses, sowie die Beschreibung des Mietobjektes und die Daten des Mieters.
- Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden, es gelten die Preise laut zum Verlängerungszeitpunkt gültiger Preisliste und die AGB der jeweils letzten Fassung. Sondervereinbarungen werden individuell behandelt.
- Die Kündigung von unbefristeten Verträgen im Privatbereich bedarf der Schriftform und kann von beiden Seiten jeweils unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 7 Tagen jeweils zum Monatsletzten Innerhalb der Kündigungszeit wird die Mietsache gemäß Punkt 10.1. behandelt.
- Die Kündigungsfrist für eine betriebliche Anmietung wird gesondert vereinbart und am Mietvertrag angeführt.
- Für die Einlagerung stehen Transportmittel zur Verfügung, die entsprechend der Verfügbarkeit kurzfristig zeitlich begrenzt benutzt werden können. Nach Verwendung sind diese an den dafür vorgesehen Platz zurückzubringen.
- Warenanlieferungen und der Empfang von Postsendungen sind möglich, individuell zu vereinbaren und am Mietvertrag anzuführen.
- Ergänzend zum Punkt 1.11 der AGB besteht die Möglichkeit nach Absprache und gegen Entgelt die Wartungshalle zu verwenden. Die Verwendung von Geräten, Werkzeugen und Hilfsmittel ist für diesen Zeitraum am vereinbarten Platz erlaubt.
- Leigeräte und Material können, sofern vorhanden, gegen Entgelt und individueller Vereinbarung geliehen werden.
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