- Das gesamte Anwesen wird elektronisch überwacht. Einerseits durch Brand-, Schadstoff- und Einbruchsmelder, andererseits durch Echtzeit-Videoüberwachung, die den aktuell üblichen gesetzlichen Richtlinien entspricht. Der Mieter erklärt sich mit der Unterschrift am Mietvertrag mit der Überwachung einverstanden.
- Die Alarmmeldungen erfolgen teils still und teils akustisch und sind zu definierten Zeiten unterschiedlich aktiviert, sodass nachts eine höhere Sicherheitsstufe gegeben ist als tagsüber. Die Benachrichtigung erfolgt mittels SMS an verantwortliche Personen seitens der Vermieterin, Einsatzkräfte werden nicht automatisch alarmiert.
- Bei jedem durch Unachtsamkeit (ausbleibende Unscharfschaltung des zutrittsberechtigten Bereiches) oder vorsätzlich ausgelösten Fehlalarm (Bewegungsmelder, Brandmelder, Türkontakte, Gasmelder) werden sämtliche dadurch anfallende Kosten und die uns daraus entstandene Arbeitszeit dem Verursacher(in) mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. mindestens € 60,--.
- Es ist verboten jene als „alarmgesicherter Fluchtweg“ gekennzeichnete Türen zu öffnen, da dadurch Alarm ausgelöst wird, außer in Situationen, die ein Öffnen unbedingt erfordern (Brand, Erste-Hilfe-Leistung).
- Die Videoaufzeichnungen bleiben ca. 14 Tage erhalten, dienen zur Aufklärung von Beschädigungen oder kriminellen Handlungen, danach werden sie automatisch gelöscht. Die Aufzeichnungen können nur direkt vom Aufzeichnungsgerät lokal ausgelesen werden. Die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz (DVG) werden berücksichtigt. Etwaige Ansprüche aus dem Titel der Verletzung des Datenschutzes werden nicht anerkannt.
- Ergänzend zu den Punkten 1.4 und 1.10 werden die Tore ständig videoüberwacht. Die Dauer des offenen Zustandes ist definiert und über die Alarmanlage wird die Vermieterin über den Status informiert.
- Die Bedienung der Tore kann auch von Beauftragten der Vermieterin über Fernsteuerung erfolgen. Ebenso ist nach telefonischer Absprache auf diese Weise der Zutritt möglich.
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