- Die Einstellung von Fahrzeugen dient ausnahmslos als Dauer-Park-Möglichkeit und nicht als öffentliche Garage.
- Die Einfahrtshöhe des Tores ist genau 1,99 m, die Zufahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Die üblichen Toleranzen für die Durchfahrtshöhe findet hier keine Anwendung.
- Jedem eingestellten Fahrzeug wird ein bestimmter Stellplatz in ausreichender Größe zugewiesen. Das Erreichen des Platzes darf nicht unter Verwendung eines Verbrennungsmotors erfolgen.
- Im beiderseitigen Interesse kann das Fahrzeug bei Einstellung fotografiert und etwaige vorhandene Schäden dokumentiert werden. Die Fotos werden über die Geltungsdauer des Mietvertrages elektronisch gespeichert.
- Bei der Einstellung von Fahrzeugen sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Selbstentzündung zu verhindern, insbesondere und zum Beispiel das Abklemmen der Batterie, Treibstofftanks mit maximal zu 25 % Inhalt.
- Flüssigkeitsverluste sind vor dem Einstellen nach bestem Wissen und Gewissen zu beheben, dem Fahrzeug ist ein von der Vermieterin kostenlos zur Verfügung gestellter Karton unterzulegen (Motor, Differentiale, Getriebe).
Loading...